Nachhaltgkeit

Filsur, GR

Informationen für Anleger in von der GERIFONDS (Luxembourg) SA verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „Gesellschaft“)

 

Allgemeine Nachhaltigkeitsleitlinien


1 Rechtlicher und regulatorischer Rahmen

In der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) werden harmonisierte Regeln für die Finanzmarktteilnehmer der Europäischen Union hinsichtlich Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigskeitsauswirkungen in ihrem Prozess und Bereitstellung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über Finanzprodukte festgelegt.

Die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomie“) und zur Änderung der SFDR zielt darauf ab, Anleger über die ökologische Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit zu informieren, indem sie gemeinsame EU-weite Kriterien festlegt.

Ziel dieser Verordnungen ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Finanzprodukte nach ihrem Nachhaltigkeitsgrad zu differenzieren.


2. Verpflichtung der Gesellschaft zur Veröffentlichung von Informationen

Gemäß Artikel 3 der SFDR ist die Gesellschaft verpflichtet, auf ihrer Internetseite Informationen über ihre Politik zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozess zu veröffentlichen

Die Gesellschaft hat eine Politik zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozess festgelegt. Diese Politik enthält eine Beschreibung der Tätigkeiten, die zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien laut Definition in den SFDR- und Taxonomie-Verordnungen bei der Verwaltung der Anlagen der Fonds bzw. Teilfonds durchgeführt werden, für die die GERIFONDS (Luxembourg) SA als Verwaltungsgesellschaft tätig ist.

Die Gesellschaft hat Nachhaltigkeitsrisiken in ihr allgemeines Risikomanagement integriert.

„Nachhaltigkeitsrisiko“ bezeichnet ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.


3. Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen

Gemäß Artikel 4 der SFDR muss die Gesellschaft erklären, ob und wie sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen (Englisch: „PAI“ als Abkürzung für „Principal Adverse Impact“) auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.

Andernfalls muss die GERIFONDS (Luxembourg) SA erklären, warum sie dies nicht tut.

Im Allgemeinen berücksichtigt die GERIFONDS (Luxembourg) SA mit Ausnahme der in nachstehender Liste aufgeführten Produkte die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht.

 

Funds

Sub-fund

SFDR Classification

Consideration of "PAIs" in investment decisions

BCV FUND (LUX) BCV Liquid Alternative Beta ESG 8 Nein
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) World Bonds (CHF) 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) World Bonds (EUR) 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) World Bonds (USD) 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) Liquoptimum (CHF) 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) Liquoptimum (EUR) 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) Liquoptimum (USD) 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) World Credit Opportunities 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) Swiss All Caps (CHF) 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) Swiss Small & Mid Caps (CHF) 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) World QualiLife Stocks 8 Ja
SYNCHRONY (LU) FUNDS Synchrony (LU) EU All Caps 8 Ja
BCV FUND (LUX) Ethos Climate ESG Ambition 9 Ja

 

Dies hängt im Wesentlichen mit der Größe, der Organisation, der Art und dem Umfang der von der Gesellschaft durchgeführten Tätigkeiten und schließlich mit der Art der von ihr angebotenen Finanzprodukte zusammen.

Bei der Übertragung der Portfolioverwaltungsfunktion auf einen Dritten gewährleistet die GERIFONDS (Luxembourg) SA die Bewertung, Überwachung, Validierung und Berichterstattung/Offenlegung der PAI gemäß der Anlagestrategie und den geltenden Gesetzen und Vorschriften, insbesondere unter Bezugnahme auf jeden verwalteten Fonds, der in den Anwendungsbereich von Artikel 8 der SFDR fällt (d. h., Fonds, die ökologische und soziale Merkmale bewerben), und auf die Fonds, die in den Anwendungsbereich von Artikel 9 der SFDR fallen (d. h., Fonds, die nachhaltige Investitionen bewerben).

Anleger müssen beachten, dass es sehr schwierig ist, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob ein Nachhaltigkeitsrisiko für die Investitionen und/oder deren Auswirkungen auf die Fonds besteht.

Jeder Fonds muss seine Anlagepolitik und -ziele sowie die allgemeinen Anlagebeschränkungen laut Beschreibung im Prospekt und im Fondsverwaltungsreglement einhalten.


4. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Gemäß Artikel 5 der SFDR hat die Gesellschaft Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik aufgenommen.

Diese Grundsätze gelten sowohl für das Vergütungsmodell der GERIFONDS (Luxembourg) SA als auch für das von den beauftragten Verwaltern zugrunde gelegte Vergütungsmodell.

Nachhaltigkeitsrisiken werden insbesondere im allgemeinen Rahmen einer guten Unternehmensführung und durch die Leistungsbewertung bei der variablen Vergütung berücksichtigt. Alle Mitarbeiter, die eine zum Teil variable Vergütung erhalten, werden anhand qualitativer Kriterien bewertet, die ihren Funktionen und Verantwortlichkeiten entsprechen.

Die Leistung der Mitarbeiter wird von daher nach ihren Ergebnissen in Bezug auf Compliance und Risiken, einschließlich der Nachhaltigkeitsrisiken, gemessen, die die Einhaltung der regulatorischen Verpflichtungen bzw. der in unseren internen Richtlinien enthaltenen Selbstregulierungsverpflichtungen erfordern.


5. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

In Verbindung mit Artikel 6 der SFDR muss die Gesellschaft auch beschreiben, wie potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbezogen werden.

Die meisten von der Gesellschaft verwalteten Fonds bzw. Teilfonds sind gemäß Artikel 6 der SFDR eingeordnet. In Anbetracht der Vielfalt der Investitionen und der umgesetzten Strategien können Nachhaltigkeitsrisiken in der Investitionsentscheidung zwar neben anderen Analyseelementen betrachtet werden, sie sind jedoch nicht die entscheidenden Kriterien, die den Rahmen für die tatsächlich gehaltenen Investitionen festlegen.

Die von der Gesellschaft verwalteten und nach Artikel 8 der SFDR eingestuften Fonds oder Teilfonds binden ihrerseits bestimmte Nachhaltigkeitsmerkmale in ihren Investitionsprozess ein.

Schließlich verfolgt der von der Gesellschaft verwaltete und gemäß Artikel 9 der SFDR eingestufte Teilfonds ein nachhaltiges Investitionsziel, das zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beiträgt.

Für diese beiden letzten Fonds- bzw. Teilfondskategorien sind auf dieser Internetseite im Abschnitt „Dokumente“ für jede Anteilsklasse folgende Informationen über die Anforderungen an die Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit zu finden:

  • eine Beschreibung, wie diese Merkmale oder Ziele einbezogen werden;
  • ein Dokument mit vorvertraglichen Informationen (im Anhang zum Prospekt aufgeführt); sowie
  • ein regelmäßiger Bericht.
6. Taxonomy

Bei den Investitionen der von der GERIFONDS (Luxembourg) SA verwalteten Fonds bzw. Teilfonds werden die Kriterien der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten nicht berücksichtigt.

 

Nachhaltigkeitsinformationen über von der Gesellschaft angebotene Finanzprodukte

 

1. BCV FUND (LUX)

Der BCV FUND (LUX) ist ein Investmentfonds mit mehreren Teilfonds. Er umfasst 15 Teilfonds, davon:

  • 13 Teilfonds, die gemäß Artikel 6 der SFDR eingestuft sind. Diese Teilfonds beziehen Nachhaltigkeitsrisiken nicht in ihren Anlageprozess ein, und gehen auch keine verbindliche Verpflichtung ein, bewerben keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale und streben keine nachhaltigen Investitionen an.
  • 1 Teilfonds, der gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft ist. Dieser Teilfonds bewirbt soziale und/oder ökologische Merkmale, investiert in Unternehmen, die eine gute Unternehmensführung einhalten, und geht verbindliche Verpflichtungen ein, strebt aber kein nachhaltiges Anlageziel an.
  • 1 Teilfonds, der gemäß Artikel 9 der SFDR eingestuft ist. Dieser Teilfonds strebt nachhaltige Investitionen oder die Reduzierung von CO2-Emissionen an und geht verbindliche Verpflichtungen ein.
A. BCV Liquid Alternative Beta ESG (Artikel 8 der SFDR)

Gemäß Artikel 8 der SFDR bewirbt der Teilfonds eine Kombination aus ökologischen und sozialen Merkmalen unter Einhaltung der Regeln einer guten Unternehmensführung. Gleichzeitig zieht er von MSCI zur Verfügung gestellte „Best-in-Class“-Indizes im Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) heran.

Die Einbeziehung von ESG-Kriterien in den Teilfonds BCV Liquid Alternative Beta ESG wird somit durch seine Heranziehung von ESG-Indizes angewandt, die von MSCI über „Total Return Swaps“ (TRS) zur Verfügung gestellt werden.

Die Zusammenstellung der Indizes durch MSCI umfasst folgende Ansätze:

  • Ausschluss schwerwiegender Kontroversen und umstrittener Sektoren: Alkohol, Glücksspiele, Tabak, Kernenergie, konventionelle Waffen, Atomwaffen, umstrittene Waffen, zivile Feuerwaffen, Abbau fossiler Brennstoffe und Kraftwerkskohle usw.
  • „Best-in-Class“: In den Indizes werden nur Wertpapiere mit den besten ESG-Profilen (durchschnittlich 50 % der Marktkapitalisierung/Marktwert der einzelnen Sektoren und Regionen innerhalb des Stammindex auf Basis der ESG-Ratings) ausgewählt.

In allen ausgewählten ESG-Indizes gilt:

  • Die Wertpapiere müssen ein MSCI ESG-Rating von „BB“ oder mehr aufweisen, um im Index gehalten zu werden.
  • Die Wertpapiere müssen einen MSCI ESG-Score für „Controverses“ von 1 oder mehr aufweisen, um im Index gehalten zu werden.

Ferner ist zu beachten, dass Emittenten, bei denen das ESG-Rating und/oder der „Controverses“-Score unter den festgelegten Schwellenwert herabgestuft werden, erst bei regelmäßigen Indexüberprüfungen („Index Reviews“) aus den MSCI-Indizes ausscheiden.

Die Bewertung des ESG-Profils jedes in den ausgewählten Indizes berücksichtigten Wertes erfolgt durch MSCI nach einer eigenen Methode.

Nicht-ESG-Anlagen sind Investitionen, bei denen die im Verwaltungsmodell berücksichtigten Faktoren (z. B. Währungspaare oder Staatsanleihen von Industrieländern) keine „investierbaren“ Alternativen nach diesen Kriterien aufweisen. Die flüssigen Mittel des Fonds, die in Sicht- und/oder Termineinlagen, in Geldmarktinstrumente, in Schuldtitel/kurzfristige Anleihen (d. h. Anleihen mit Restlaufzeit von maximal drei Jahren), in Geldmarkt-OGAW bzw. sonstige Geldmarkt-OGA und/oder in OGAW/sonstige OGA mit einer kurzfristigen Anleihenstrategie angelegt sind, bleiben bei ESG-Ansätzen ebenfalls außen vor.

Weitere Informationen über die ökologischen oder sozialen Merkmale des Teilfonds finden Sie in den Anhängen „Vorvertragliche Informationen“ und „Regelmäßige Berichte“ des Fondsprospekts, die auf dieser Internetseite abrufbar sind.


B. Ethos Climate ESG Ambition (Artikel 9 der SFDR)

Der Teilfonds strebt nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel 9 der SFDR an.

Das Ziel des Teilfonds Ethos Climate ESG Ambition besteht darin, eine Kapitalwachstumsstrategie anzuwenden, indem er im Wesentlichen, ohne geografische Einschränkungen, in Aktien von Unternehmen investiert, deren Produkte und Dienstleistungen positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und direkt oder indirekt zur Energiewende bzw. zum ökologischen Wandel und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels beitragen.

Der Teilfonds investiert in Tätigkeitsbereiche, die durch Produkte und Dienstleistungen für die Energiewende und den ökologischen Wandel von entscheidender Bedeutung sind. Diese Tätigkeiten werden in erster Linie nach folgenden Themen gruppiert, die nach Auffassung von Ethos (Anlageberater) positive Auswirkungen auf die Umwelt und/oder die Gesellschaft haben und eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft spielen:

  1. nachhaltige Energien;
  2. CO2-arme Mobilität;
  3. nachhaltige Immobilien;
  4. widerstandsfähige Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft;
  5. Kreislaufwirtschaft;
  6. nachhaltige Wasserwirtschaft;
  7. Verminderung der Umweltverschmutzung.

Ethos führt ein dreistufiges Verfahren zur Identifizierung von Unternehmen mit positiven Auswirkungen gemäß der nachfolgenden Beschreibung durch:

Schritt 1: Anwendung von Ausschlusskriterien

Der Teilfonds schließt Unternehmen aus, deren Umsatz einen nicht unerheblichen Schwellenwert in folgenden Branchen/Sektoren überschreitet:

Konventionelle Waffen 5%
Unkonventionelle Waffen 0%
Kraftwerkskohle 5%
Unkonventionelles Öl und Gas, z. B. Schiefergas und Schieferöl, Gas und Öl aus der Arktis, Ölsände, Pipelines für unkonventionelles Gas und Öl 5%
Kernenergie 5%
Tabak 5%
Genetisch veränderte Organismen in der Agrochemie 5%
Glücksspiele 5%
Unterhaltung für Erwachsene 5%
Unternehmen, deren Umsatz aus der Exploration, Förderung, Produktion und Raffination von konventionellem Öl und Gas stammt 5%
Unternehmen, deren Umsatz ausschließlich aus der Verteilung von Erdgas oder Strom aus konventionellem Öl oder Gas an Endkunden stammt. Diese letztgenannte Kategorie umfasst hauptsächlich Versorger. 20%

 

Schritt 2: Anwendung eines „Best-in-Class“-Ansatzes

Ethos bewertet Unternehmen auf der Grundlage eines quantitativen Standardansatzes mit mehreren Kriterien, bei dem rund 100 ESG-Datenpunkte aus drei Hauptkategorien verwendet werden: Unternehmensführung, Strategie und Berichterstattung sowie Stakeholder. Jedem Unternehmen wird ein ESG-Score anhand der oben genannten Kriterien zugeordnet

Schritt 3: Bewertung der positiven Auswirkungen

Ethos identifiziert Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen sich positiv auf die Umwelt auswirken und direkt oder indirekt zur Energiewende bzw. zum ökologischen Wandel und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Die Messung von positiven Auswirkungen erfolgt anhand einer Schätzung des Umsatzes jedes Unternehmens in den verschiedenen (oben genannten) Tätigkeitsbereichen, die zur Energiewende bzw. zum ökologischen Wandel sowie zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen.

Der Teilfonds investiert ausschließlich in Unternehmen, die als nachhaltig angesehen werden. Diese Investitionen machen mindestens 90 % des Vermögens des Teilfonds aus.

 

Darüber hinaus erfüllt der Teilfonds folgende Anlagebeschränkungen:

  • mindestens 33 % der Anlagen des Teilfonds (d. h. mindestens 30 % des Teilfondsvermögens) sind in Unternehmen investiert, die mehr als 50 % ihres Umsatzes in Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Energiewende bzw. dem ökologischen Wandel und der Bekämpfung des Klimawandels erwirtschaften;
  • mindestens 66 % der Anlagen des Teilfonds (d. h. mindestens 60 % des Teilfondsvermögens) sind in Unternehmen investiert, die mehr als 20 % ihres Umsatzes in Tätigkeiten erwirtschaften, die zur Energiewende bzw. zum ökologischen Wandel und der Bekämpfung des Klimawandels beitragen.

Weitere Informationen über die ökologischen oder sozialen Merkmale und die vom Teilfonds herangezogene ESG-Analyse- und Bewertungsmethodik sind den Anhängen „Vorvertragliche Informationen“ und „Regelmäßige Berichte“ des Fondsprospekts zu entnehmen, die auf dieser Internetseite abrufbar sind.


2. SYNCHRONY (LU) FUNDS

Der SYNCHRONY (LU) FUNDS ist ein Investmentfonds mit mehreren Teilfonds. Dieser Fonds umfasst 15 Teilfonds, davon:

  • 4 Teilfonds, die gemäß Artikel 6 der SFDR eingestuft sind. Diese Teilfonds beziehen Nachhaltigkeitsrisiken nicht in ihren Anlageprozess ein, gehen auch keine verbindliche Verpflichtung ein, bewerben keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale und streben keine nachhaltigen Investitionen an.
  • 11 Teilfonds, die gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft sind. Diese Teilfonds bewerben soziale und/oder ökologische Merkmale, investieren in Unternehmen, die eine gute Unternehmensführung einhalten, und gehen verbindliche Verpflichtungen ein, streben aber keine nachhaltigen Investitionen an.
A. Gemäß Artikel 8 der SFDR eingestufte Teilfonds
  • Synchrony (LU) World Bonds (CHF)
  • Synchrony (LU) World Bonds (EUR)
  • Synchrony (LU) World Bonds (USD)
  • Synchrony (LU) Liquoptimum (CHF)
  • Synchrony (LU) Liquoptimum (EUR)
  • Synchrony (LU) Liquoptimum (USD)
  • Synchrony (LU) World Credit Opportunities
  • Synchrony (LU) Swiss All Caps (CHF)
  • Synchrony (LU) Swiss Small & Mid Caps (CHF)
  • Synchrony (LU) World QualiLife Stocks
  • Synchrony (LU) EU All Caps

Die oben genannten Teilfonds bewerben ökologische und/oder soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der SFDR, indem sie für den überwiegenden Teil der Investitionen die Bedeutung der Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) bestimmen. Diese Informationen werden von den Teilfonds durch einen positiv ausgerichteten Ansatz, der vom Anlageverwalter festgelegt und verfolgt wird, in den Investitionsprozess eingebunden.

Darüber hinaus werden die Wertpapiere im Portfolio regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze des „Global Compact“ der Vereinten Nationen überprüft.

Weitere Informationen über die ökologischen oder sozialen Merkmale des Teilfonds finden Sie in den Anhängen „Vorvertragliche Informationen“ und „Regelmäßige Berichte“ des Fondsprospekts, die auf dieser Internetseite abrufbar sind.


3. Gemäß Artikel 6 der SFDR eingestufte Fonds oder Teilfonds

Alle anderen von der Gesellschaft verwalteten Fonds oder Teilfonds, die nachstehend genannt sind, fallen weder in den Anwendungsbereich von Artikel 8 noch in den Anwendungsbereich von Artikel 9 der SFDR.

Diese Fonds oder Teilfonds, so genannte „Artikel-6“-Fonds oder -Teilfonds, haben kein explizites Nachhaltigkeitsziel. Sie unterliegen nicht besonderen Transparenzanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit. „Artikel-6“-Fonds oder -Teilfonds können in Unternehmen und Sektoren investieren, die nicht den Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) entsprechen.

Diese Fonds bzw. Teilfonds berücksichtigen über ihre Portfoliomanager keine Nachhaltigkeitsrisiken und ‑chancen in ihren jeweiligen Forschungs-, Analyse- und Investitionsentscheidungsprozessen. Die Portfoliomanager sind der Ansicht, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und ‑chancen keine wesentlichen Auswirkungen auf die langfristige Strategie dieser Fonds oder Teilfonds hat.

Diese Fonds oder Teilfonds berücksichtigen bei ihren Investitionsentscheidungen über Nachhaltigkeitsfaktoren nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und nicht den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“.

Bei den zugrunde liegenden Investitionen dieser Fonds bzw. Teilfonds werden die in der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union festgelegten Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten nicht berücksichtigt.

 

BCV FUND (LUX)
BCV Systematic Premia Global
BCV Liquid Alternative Beta
BCV (LUX) Strategy Yield (EUR)
BCV (LUX) Strategy Yield (CHF)
BCV (LUX) Strategy Balanced (EUR)
BCV (LUX) Strategy Balanced CHF)
BCV (LUX) Strategy Equity (CHF)
BCV (LUX) Active Security (EUR)
BCV (LUX) Active Security (CHF)
BCV (LUX) Active Defensive (EUR)
BCV (LUX) Active Defensive (CHF)
BCV (LUX) Active Offensive (EUR)
BCV (LUX) Active Offensive (CHF)
BCV REAL ESTATE FUND Global
BCVs / WKB (LU) FUNDS
BCVs / WKB (LU) flex Conservative
BCVs / WKB (LU) flex Opportunity
BCVs / WKB (LU) flex Invest 35 EUR
BPSA FONDS LUX
BPSA Obligations
BPSA Actions
DMC FUND
World HY Corporate Bonds
PIGUET GLOBAL FUND
International Bond (CHF)
International Bond (USD)
International Bond (EUR)
SYNCHRONY (LU) FUNDS
Synchrony (LU) Balanced (EUR)
Synchrony (LU) Dynamic (EUR)
Synchrony (LU) World Equity (EUR)
Synchrony (LU) Silk Road Zone Stocks
SYNCHRONY PRIVATE EQUITY FUND OF FUNDS WORLD
ompartment 1
ompartment 2
PIGUET STRATEGIES
Piguet Opportunity Fund
PIGUET INTERNATIONAL FUND
World Equities


 
 
Stand der Informationen: 6. Dezember 2024.