Informationen für Anleger in Organismen für gemeinsame Anlagen, die von GERIFONDS (Luxembourg) SA (nachstehend „die Gesellschaft“) verwaltet werden
Allgemeine Leitlinien zur Nachhaltigkeit
- Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“), legt vereinheitlichte Regeln für Finanzmarktteilnehmer in der Europäischen Union in Bezug auf die Transparenz bei der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit in ihren Prozessen und die Bereitstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen in Bezug auf die Finanzprodukte.
Die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomie“), zur Änderung der SFDR, zielt darauf ab, die Anleger über die ökologische Nachhaltigkeit einer wirtschaftlichen Aktivität zu informieren, indem in der gesamten Europäischen Union einheitliche Kriterien festgelegt werden.
Ziel dieser Verordnungen ist es, mehr Transparenz zu schaffen und die Finanzprodukte nach ihrem Nachhaltigkeitsgrad zu unterscheiden.
- Offenlegungsverpflichtungen der Gesellschaft
Gemäß Artikel 3 der SFDR ist die Gesellschaft verpflichtet, auf ihrer Website Informationen über ihre Politik zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageentscheidungsfindungsprozess zu veröffentlichen.
Die Gesellschaft hat eine Richtlinie zur Integration des Nachhaltigkeitsrisikos in ihren Anlageentscheidungsfindungsprozess festgelegt. Diese Richtlinie enthält eine Beschreibung der Aktivitäten, die zur Integration von Nachhaltigkeitskriterien, wie sie in den SFDR- und Taxonomie-Verordnungen definiert sind, in die Verwaltung der Investitionen der Fonds oder Teilfonds, für die GERIFONDS (Luxembourg) SA als Verwaltungsgesellschaft fungiert, durchgeführt werden.
Die Gesellschaft hat die Nachhaltigkeitsrisiken in ihr allgemeines Risikomanagement integriert.
Unter „Nachhaltigkeitsrisiko“ versteht sich ein Ereignis oder eine Situation im Bereich Umwelt, Soziales oder Governance, das, wenn es eintritt, den Wert der Anlage tatsächlich oder potenziell umfassend beeinträchtigen könnte.
- Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
Gemäß Artikel 4 der SFDR muss die Gesellschaft erklären, ob und wie sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („PAI“ für „Principal Adverse Impacts“ auf Englisch) von Anlageentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Im gegenteiligen Fall, der bei GERIFONDS (Luxembourg) SA vorliegt, muss die Gesellschaft die Gründe erklären, warum sie dies nicht tut.
Im Allgemeinen und mit Ausnahme der gemäß Artikel 8 oder 9 der SFDR eingestuften Fonds oder Teilfonds, bei denen dies angegeben ist, berücksichtigt GERIFONDS (Luxembourg) SA die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht.
Dies ist im Wesentlichen auf die Größe, die Organisation, die Art und den Umfang der von der Gesellschaft durchgeführten Aktivitäten und schließlich auf die Art der von ihr angebotenen Finanzprodukte zurückzuführen.
GERIFONDS (Luxembourg) SA delegiert die Portfolioverwaltung. Werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Anlageentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, gewährleistet die Gesellschaft die Performance der Bewertung, Überwachung, Validierung und Berichterstattung/Offenlegung der „PAI“ gemäß der Anlagestrategie sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
- Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
Gemäß Artikel 5 der SFDR hat die Gesellschaft Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik integriert.
Diese Grundsätze gelten sowohl für das Vergütungsmodell von GERIFONDS (Luxembourg) SA als auch für dasjenige, das von seinen beauftragten Managern angewandt wird.
Die Nachhaltigkeitsrisiken werden insbesondere im allgemeinen Rahmen der Praxis einer guten Unternehmensführung und bei variabler Vergütung durch die Leistungsbewertung berücksichtigt. Alle Mitarbeiter, die eine teilweise variable Vergütung erhalten, werden anhand qualitativer Kriterien beurteilt, die ihren Funktionen und Verantwortlichkeiten entsprechen.
Die Leistung der Mitarbeiter wird somit anhand ihrer Leistungen in Bezug auf Compliance und Risiken, einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken, gemessen, die die Einhaltung der regulatorischen und selbstregulierenden Verpflichtungen verlangen, die in unseren internen Richtlinien aufgeführt sind.
- Integration von Nachhaltigkeitsrisiken
In Verbindung mit Artikel 6 der SFDR muss die Gesellschaft zudem beschreiben, wie potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungen integriert werden.
Die meisten der von GERIFONDS (Luxembourg) SA verwalteten Fonds oder Teilfonds sind gemäß Artikel 6 der SFDR eingestuft. Für diese können unter Berücksichtigung der Vielfalt der Anlagen und der angewandten Strategien die Nachhaltigkeitsrisiken neben anderen Analyseelementen bei der Anlageentscheidung betrachtet werden, diese sind aber nicht die entscheidenden Kriterien, die den Rahmen für die tatsächlich gehaltenen Anlagen vorgeben.
- Dieser Ansatz gilt allgemein, mit Ausnahme der gemäß Artikel 8 oder 9 der SFDR eingestuften Fonds oder Teilfonds und für die dies im nachfolgenden Abschnitt über die von der Gesellschaft angebotenen Finanzprodukte angegeben ist.
- Taxonomie
GERIFONDS (Luxembourg) SA berücksichtigt nicht die Kriterien der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union in Bezug auf nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Nachhaltigkeitsinformationen zu den von der Gesellschaft angebotenen Finanzprodukten
- Integration von Nachhaltigkeitsrisiken
Die meisten der von der Gesellschaft verwalteten Fonds oder Teilfonds sind gemäß Artikel 6 der SFDR eingestuft. Für diese können unter Berücksichtigung der Vielfalt der Anlagen und der angewandten Strategien die Nachhaltigkeitsrisiken neben anderen Analyseelementen bei der Anlageentscheidung betrachtet werden, diese sind aber nicht die entscheidenden Kriterien, die den Rahmen für die tatsächlich gehaltenen Anlagen vorgeben.
Die von der Gesellschaft verwalteten Fonds oder Teilfonds, die gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft sind, integrieren ihrerseits bestimmte Nachhaltigkeitsmerkmale in ihren Anlageprozess.
Schließlich verfolgt der von der Gesellschaft verwaltete und gemäß Artikel 9 der SFDR eingestufte Teilfonds ein nachhaltiges Investitionsziel, das zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beiträgt.
Für die beiden letztgenannten Kategorien von Fonds oder Teilfonds sind die folgenden Informationen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Transparenzanforderungen auf dieser Website unter dem Abschnitt „Dokumente“, der sich auf die jeweilige Anteilsklasse bezieht, verfügbar:
- der betreffende Prospekt, in dem beschrieben wird, wie diese Merkmale oder Ziele integriert werden;
- das dem Prospekt beigefügte Dokument mit vorvertraglichen Informationen; sowie
- der regelmäßige Bericht.
- Taxonomie
Die Anlagen der von GERIFONDS (Luxembourg) SA verwalteten Fonds oder Teilfonds berücksichtigen nicht die Kriterien der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union in Bezug auf nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
- Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
Allgemein und mit Ausnahme der in der nachstehenden Liste aufgeführten Fonds oder Teilfonds, für die dies angegeben ist, werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („PAI“, „Principal Adverse Impacts“) von Anlageentscheidungen die auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt.
| Fonds | Teilfonds | SFDR Klassification | Berücksichtigung der "PAI" bei Anlageentscheidungen |
| BCV FUND (LUX) | BCV Liquid Alternative Beta Selection | 8 | Non |
| SYNCHRONY (LU) FUNDS | Synchrony (LU) CHF Bond Fund | 8 | Oui |
| SYNCHRONY (LU) FUNDS | Synchrony (LU) EUR Bond Fund | 8 | Oui |
| SYNCHRONY (LU) FUNDS | Synchrony (LU) USD Bond Fund | 8 | Oui |
| SYNCHRONY (LU) FUNDS | Synchrony (LU) Liquoptimum (EUR) | 8 | Oui |
| SYNCHRONY (LU) FUNDS | Synchrony (LU) Liquoptimum (USD) | 8 | Oui |
| SYNCHRONY (LU) FUNDS | Synchrony (LU) World Credit Opportunities | 8 | Oui |
| SYNCHRONY (LU) FUNDS | Synchrony (LU) Swiss All Caps (CHF) | 8 | Oui |
| SYNCHRONY (LU) FUNDS | Synchrony (LU) Swiss Small & Mid Caps (CHF) | 8 | Oui |
| BCV FUND (LUX) | Ethos Climate ESG Ambition | 9 | Oui |
Die Anleger sollten beachten, dass es sehr schwierig ist, das Vorhandensein oder das wahrscheinliche Ergebnis eines Nachhaltigkeitsrisikos bei Anlagen und/oder seine Auswirkungen auf die Fonds mit angemessener Sicherheit zu bewerten.
Jeder Fonds oder Teilfonds muss seine Anlagepolitik und -ziele sowie die allgemeinen Anlagebeschränkungen einhalten, wie sie in ihren jeweiligen Verkaufsprospekten und Verwaltungsreglements beschrieben sind.
- BCV FUND (LUX)
BCV FUND (LUX) ist ein Investmentfonds mit mehreren Teilfonds. Er besteht aus 11 Teilfonds, wovon:
- 9 Teilfonds gemäß Artikel 6 der SFDR eingestuft sind. Diese Teilfonds beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageprozess ein, gehen jedoch keine verbindlichen Verpflichtungen ein, bewerben keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale und verfolgen nicht das Ziel, nachhaltig zu investieren;
- 1 Teilfonds gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft ist. Dieser Teilfonds bewirbt soziale und/oder ökologische Merkmale, investiert in Unternehmen, die eine gute Unternehmensführung verfolgen, geht verbindliche Verpflichtungen ein, verfolgt aber kein nachhaltiges Investitionsziel;
- 1 Teilfonds gemäß Artikel 9 der SFDR eingestuft ist. Dieser Teilfonds verfolgt das Ziel, nachhaltig zu investieren oder die CO2-Emissionen zu reduzieren und geht verbindliche Verpflichtungen ein.
- BCV Liquid Alternative Beta Selection (Artikel 8 der SFDR)
Gemäß Artikel 8 der SFDR bewirbt der Teilfonds eine Kombination aus ökologischen und sozialen Merkmalen unter Einhaltung der Regeln der guten Unternehmensführung, indem er zunächst in die von MSCI geschaffenen „Best-in-Class“-Indizes im Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) investiert.
Darüber hinaus ist der Teilfonds bestrebt, den Anteil der an auf die E/S-Merkmale ausgerichteten Anlagen durch Anlagen in Geldmarktinstrumente, kurzfristige Schuldtitel/Anleihen (d. h. mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Jahren), in OGAW/sonstige Geldmarkt-OGA, OGAW/sonstige OGA mit kurzfristiger Anleihenstrategie unter Berücksichtigung bewährter ESG-Praktiken zu erhöhen.
Die Integration von ESG-Kriterien im Teilfonds BCV Liquid Alternative Beta Selection wird daher über sein Engagement in ESG-Indizes, die von MSCI über „Total Return Swaps“ (TRS) geschaffen werden, angewandt.
Der Aufbau der Indizes durch MSCI umfasst folgende Ansätze:
- teilweiser und bedingter Ausschluss im Sinne der MSCI-Methodik für schwerwiegende Kontroversen und umstrittene Sektoren wie (nicht erschöpfende Liste): Alkohol, Glücksspiele, Tabak, Kernenergie, konventionelle Waffen, Kernwaffen, umstrittene Waffen, zivile Feuerwaffen, Förderung fossiler Brennstoffe und Kraftwerkskohle, Erzeugung von Energie aus Kraftwerkskohle, Produktion von Palmöl, Produktion von Öl/Gas in der Arktis;
- „Best-in-Class“: Nur Wertpapiere mit den besten ESG-Profilen (durchschnittlich 50 % der Marktkapitalisierung/des Marktwerts jedes Sektors und jeder Region im übergeordneten Index, basierend auf den ESG-Ratings) werden in die Indizes aufgenommen.
In allen ausgewählten ESG-Indizes gilt:
- die Wertpapiere müssen ein MSCI ESG-Rating von „BB“ oder höher aufweisen, um im Index zu verbleiben;
- die Wertpapiere müssen einen MSCI ESG „Controversies“-Score von 1 oder höher aufweisen, um im Index zu verbleiben.
Es ist zudem zu beachten, dass die Emittenten, deren ESG-Rating und/oder „Controversies“-Score unter den festgelegten Schwellenwert herabgestuft wird, nur bei den regelmäßigen Indexüberprüfungen („Index Reviews“) aus den MSCI-Indizes entfernt werden.
Die Bewertung des ESG-Profils jedes Wertpapiers, das in den ausgewählten Indizes enthalten ist, wird von MSCI nach einer eigenen Methode durchgeführt.
Weitere Informationen zur MSCI Selection Indexes Methodik finden Sie hier: https://www.msci.com/index/methodology/latest/selection.
Für die anderen Instrumente, mit denen das ESG-Gesamtengagement des Portfolios erhöht werden kann, ergeben sich die vom Teilfonds beworbenen E/S-Merkmale aus der Allokationsstrategie des Anlageverwalters, der diese Merkmale bewirbt, unter Anwendung folgender Bedingungen für die geplanten Anlagen:
- die OGAW-Instrumente müssen den Artikeln 8 oder 9 gemäß der „SFDR“ entsprechen;
- Ausschluss von Finanzinstrumenten, die von Unternehmen begeben werden, die:
- an der Herstellung von Kernwaffen aus Ländern beteiligt sind, die nicht den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) unterzeichnet haben, sowie an der Herstellung umstrittener Waffen;
- gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung verstoßen;
- die Instrumente müssen ein MSCI ESG-Rating von mindestens BB aufweisen. Die MSCI ESG-Ratings werden in der Regel jährlich aktualisiert, können aber häufiger neubewertet werden, wenn MSCI dies für notwendig erachtet.
Nicht-ESG-Anlagen sind solche, bei denen die im Verwaltungsmodell berücksichtigten Faktoren (z. B. Währungspaare oder Staatsanleihen von Industrieländern) keine nach diesen Kriterien „investierbaren“ Alternativen bieten. Die flüssigen Mittel des Fonds, die unter anderem in Sicht- und/oder Termineinlagen angelegt werden, sind ebenfalls nicht Gegenstand von ESG-Ansätzen.
Weitere Informationen zu den ökologischen oder sozialen Merkmalen des Teilfonds finden Sie in den Anhängen „Vorvertragliche Informationen“ des Prospekts und „Regelmäßige Berichte“ des Fonds, die auf dieser Website abrufbar sind.
- Ethos Climate ESG Ambition (Artikel 9 der SFDR)
Der Teilfonds verfolgt ein nachhaltiges Investitionsziel im Sinne von Artikel 9 der SFDR.
Das Ziel des Teilfonds Ethos Climate ESG Ambition besteht darin, eine Kapitalwachstumsstrategie anzuwenden, indem er hauptsächlich, ohne geografische Einschränkung, in Aktien von Unternehmen investiert, deren Produkte und Dienstleistungen sich positiv auf die Umwelt auswirken und direkt oder indirekt zur Energiewende und zum ökologischen Wandel sowie zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels beitragen.
Der Teilfonds investiert in Branchen, die durch ihre Produkte oder Dienstleistungen als entscheidend für die Energiewende und den ökologischen Wandel gelten. Diese Aktivitäten umfassen hauptsächlich die folgenden Themenbereiche, die nach Ansicht von Ethos (der Anlageberater) positive ökologische und/oder soziale Auswirkungen haben und eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft spielen:
- nachhaltige Energien;
- Mobilität mit geringen CO2-Emissionen;
- nachhaltige Immobilien;
- widerstandsfähige Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft;
- Kreislaufwirtschaft;
- nachhaltige Wasserwirtschaft;
- Kontrolle der Umweltverschmutzung.
Bei der Bewertung berücksichtigt Ethos die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („PAI“ oder „Principal Adverse Impacts“ auf Englisch) gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission sowie den Grundsatz, keinen erheblichen Schaden zu verursachen („DNSH“ oder „Do Not Significantly Harm“ auf Englisch).
Ethos wendet ein dreistufiges Verfahren zur Identifizierung von Unternehmen mit positiven Auswirkungen an, das im Folgenden beschrieben wird:
Erster Schritt: Ausschlusskriterien
Der Teilfonds verfolgt eine strenge Politik der sektoralen Ausschlüsse, die auf den von zwei Institutionen festgelegten Kriterien beruht:
- Die Ethos Stiftung in ihren Grundsätzen für sozial verantwortliche Investitionen;
- Die Europäische Union im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a bis g der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission über „Paris-aligned benchmarks“ (nachstehend „PAB“).
Die Ausschlussschwellen beruhen auf dem Prozentsatz des Umsatzes, der aus dem betreffenden Sektor stammt. Werden von diesen Institutionen für ein und dieselbe Aktivität oder Branche unterschiedliche Schwellenwerte auferlegt, wendet der Teilfonds systematisch den strengsten Schwellenwert bzw. den niedrigsten Prozentsatz an. Dieser Ansatz garantiert eine Ausrichtung an den anspruchsvollsten Nachhaltigkeitsstandards.
| Betrachtete Branchen | Vom Teilfonds angewandete Schwellenwerte | Ethos Stiftung | EU PAB |
|---|---|---|---|
| Umstrittene oder unkonventionelle Waffen | 0% | 0% | 0% |
| Konventionelle Waffen | 5% | 5% | — |
| Tabakanbau oder -produktion oder Tabak | 0% | 5% | 0% |
| Geld- oder Glücksspiele | 5% | 5% | — |
| Pornografie oder Erwachsenenunterhaltung | 5% | 5% | — |
| Gentechnisch veränderte Organismen („GVO“) in der Agrochemie | 5% | 5% | — |
| Kernenergie | 5% | 5% | — |
| Kraftwerkskohle | 1% | 5% | 1% |
| Fossile Energien aus nicht konventionellen Quellen oder unkonventionelles Öl und Gas (z. B. Schiefergas und Schieferöl, Gas und Öl aus der Arktis, Ölsände, Pipelines für unkonventionelles Gas und Öl) | 5% | 5% | — |
| Konventionelles Öl oder aus konventionellen Quellen | 10% | — | 10% |
| Konventionelles Gas oder aus konventionellen Quellen | 50% | — | 50% |
| Unternehmen, die mindestens 50 % ihres Umsatzes aus der Stromerzeugung mit einer Treibhausgasintensität („THG“-Intensität) von mehr als 100 g CO2 e/kWh (Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde) erzielen. | 0% | — |
50% |
Zweiter Schritt: ein „Best-in-Class“-Ansatz
Ethos bewertet die Unternehmen anhand eines standardisierten quantitativen Ansatzes mit mehreren Kriterien und rund 100 ESG-Datenpunkten, die in drei Hauptkategorien unterteilt sind: Unternehmensführung, Strategie und Berichterstattung sowie Stakeholder. Jedes Unternehmen erhält einen ESG-Score, der auf den zuvor genannten Kriterien beruht.
Dritter Schritt: eine Bewertung der positiven Auswirkungen
Ethos identifiziert die Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und direkt oder indirekt zur Energiewende und zum ökologischen Wandel sowie zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Der Umfang der positiven Auswirkungen wird auf der Grundlage einer Schätzung des Umsatzes jedes Unternehmenś ermittelt, der in den verschiedenen (zuvor genannten) Themenbereichen der Aktivitäten erzielt wird, die an der Energiewende und dem ökologischen Wandel sowie dem Kampf gegen den Klimawandel beteiligt sind.
Der Teilfonds investiert ausschließlich in Unternehmen, die als nachhaltig gelten. Diese Anlagen machen mindestens 90 % des Vermögens des Teilfonds aus.
Darüber hinaus befolgt der Teilfonds die folgenden Anlagebeschränkungen:
- mindestens 33 % der Anlagen des Teilfonds (d. h. mindestens 30 % des Vermögens des Teilfonds) werden in Unternehmen investiert, die mehr als 50 % ihres Umsatzes mit Aktivitäten erzielen, die mit der Energiewende und dem ökologischen Wandel sowie dem Kampf gegen den Klimawandel zusammenhängen;
- mindestens 66 % der Anlagen des Teilfonds (d. h. mindestens 60 % des Vermögens des Teilfonds) werden in Unternehmen investiert, die mehr als 20 % ihres Umsatzes mit Aktivitäten erzielen, die sich an der Energiewende und dem ökologischen Wandel sowie dem Kampf gegen den Klimawandel beteiligen.
Weitere Informationen zu den ökologischen oder sozialen Merkmalen sowie zur ESG-Analyse- und Ratingmethode des Teilfonds finden Sie in den Anhängen „Vorvertragliche Informationen“ des Prospekts und „Regelmäßige Berichte“ des Fonds, die auf dieser Website abrufbar sind.
- SYNCHRONY (LU) FUNDS
SYNCHRONY (LU) FUNDS ist ein Investmentfonds mit mehreren Teilfonds. Dieser Fonds besteht aus 11 Teilfonds, davon:
- 3 Teilfonds gemäß Artikel 6 der SFDR eingestuft. Diese Teilfonds beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageprozess ein, gehen jedoch keine verbindlichen Verpflichtungen ein, bewerben keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale und verfolgen nicht das Ziel, nachhaltig zu investieren;
- 8 gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft sind. Diese Teilfonds bewerben soziale und/oder ökologische Merkmale, investieren in Unternehmen, die eine gute Unternehmensführung verfolgen, gehen verbindliche Verpflichtungen ein, verfolgen aber kein nachhaltiges Investitionsziel.
Teilfonds gemäß Artikel 8 der SFDR eingestuft:
|
Synchrony (LU) CHF Bond Fund |
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Synchrony (LU) EUR Bond Fund |
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Synchrony (LU) USD Bond Fund |
|
Synchrony (LU) Liquoptimum (EUR) |
|
Synchrony (LU) Liquoptimum (USD) |
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Synchrony (LU) World Credit Opportunities |
|
Synchrony (LU) Swiss All Caps (CHF) |
|
Synchrony (LU) Swiss Small & Mid Caps (CHF) |
Die zuvor genannten Teilfonds bewerben ökologische und/oder soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der SFDR, indem sie für den Großteil der Anlagen die Bedeutung der ökologischen, sozialen und Governance-Risiken und -chancen (ESG) definieren. Diese Informationen werden von den Teilfonds durch einen positiv ausgerichteten Ansatz, der vom Portfolioverwalter festgelegt und verfolgt wird, in den Anlageprozess integriert.
Der Portfolioverwalter verwendet eine Reihe von Indikatoren, um die Verwirklichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu messen. Er stützt sich dabei auf Analysen und Daten, die hauptsächlich von einem externen und unabhängigen Dienstleister bereitgestellt werden: MSCI ESG Research.
- Gemeinsame Merkmale der angewandten Methodik:
Allgemeines Ausschlusskriterium:
- Ausschluss von als Nachzügler qualifizierten Emittenten (MSCI ESG-Rating < BB);
Ausschlusskriterien für Unternehmen:
- Kohleabbau (> 25 % des Umsatzes);
- Abbau von Ölsanden (> 25 % des Umsatzes);
- Produktion von Schieferöl/-gas (> 25 % des Umsatzes);
- Produktion von Erdöl/Gas in der Arktis (> 25 % des Umsatzes);
- Herstellung umstrittener Waffen;
- wesentliche Verletzungen der Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung;
- Liste der „Ausschlussempfehlungen“ des SVVK-ASIR (Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen).
Darüber hinaus werden die Wertpapiere im Portfolio regelmäßig auf die Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen überprüft.
Positive Filter:
- Ziel des Fondsmanagers ist der Aufbau eines Portfolios, dessen ESG-Rating über dem des Marktindex liegt, der Vergleichszwecken herangezogen wird. Jeder ESG-Score des Portfolios muss höher sein als der eines spezifischen Marktindex, wie im Prospekt des betreffenden Teilfonds definiert.
- Spezifische Kriterien für Teilfonds, die in Aktien investieren:
Deckungsgrad der ESG-Kriterien für zulässige Wertpapiere:
- Mindestens 90 % des Nettovermögens oder der Anzahl der Emittenten des Teilfonds bei Aktien mit großer Marktkapitalisierung und mindestens 75 % bei Aktien mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung.
Ausübung der Stimmrechte:
- Die Stimmrechte werden auf der Grundlage der Analysen und Empfehlungen der Institutional Shareholder Services Inc. (ISS) ausgeübt und bieten durch die jährliche Veröffentlichung der Abstimmungen ein hohes Maß an Transparenz.
- Spezifische Kriterien für Teilfonds, die in Anleihen investieren:
Ausschlusskriterien nach Ländern:
- politische Stabilität und Nichtvorhandensein von Gewalt/Terrorismus;
- Korruptionswahrnehmungsindex (CPI, Transparency International) < 30.
Deckungskoeffizient der ESG-Kriterien für zulässige Wertpapiere:
- mindestens 90 % des Nettovermögens oder der Anzahl der Emittenten des Teilfonds bei Schuldtiteln und Geldmarktinstrumenten mit einem „Investment Grade“-Rating und Staatsanleihen aus Industrieländern;
- mindestens 75 % des Nettovermögens oder der Anzahl der Emittenten des Teilfonds bei Schuldtiteln und Geldmarktinstrumenten mit einem „High Yield“-Rating und Staatsanleihen aus Schwellenländern.
Weitere Informationen zu den ökologischen oder sozialen Merkmalen des Teilfonds finden Sie in den Anhängen „Vorvertragliche Informationen“ des Prospekts und „Regelmäßige Berichte“ des Fonds, die auf dieser Website abrufbar sind.
- Sonstige Fonds oder Teilfonds, gemäß Artikel 6 der SFDR eingestuft
Alle anderen von der Gesellschaft verwalteten Fonds oder Teilfonds, die nachstehend aufgeführt sind, fallen weder in den Anwendungsbereich von Artikel 8 noch von Artikel 9 der SFDR.
Diese sogenannten „Artikel 6“-Fonds oder -Teilfonds haben kein ausdrückliches Nachhaltigkeitsziel. Sie unterliegen keinen besonderen nachhaltigkeitsbezogenen Transparenzanforderungen. „Artikel 6“-Fonds oder -Teilfonds können in Unternehmen und Sektoren investieren, die nicht mit den Kriterien für Umwelt, Soziales und Governance (ESG) übereinstimmen.
Diese Fonds oder Teilfonds beziehen über ihre Portfolioverwalter Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen nicht in ihre jeweiligen Research-, Analyse- und Anlageentscheidungsfindungsprozesse ein. Die Portfolioverwalter sind der Ansicht, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen keine wesentlichen Auswirkungen auf die langfristige Strategie der genannten Fonds oder Teilfonds hat.
Diese Fonds oder Teilfonds berücksichtigen bei ihren Anlageentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sowie auch nicht den Grundsatz, keinen erheblichen Schaden zu verursachen.
Die zugrunde liegenden Anlagen dieser Fonds oder Teilfonds berücksichtigen nicht die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die in der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union festgelegt sind.
| BCV FUND (LUX) |
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| BCV REAL ESTATE FUND |
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| BCVs / WKB (LU) FUNDS |
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| BPSA FONDS LUX |
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| DYNAGEST FUND |
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| PIGUET GLOBAL FUND |
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| SYNCHRONY (LU) FUNDS |
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| SYNCHRONY PRIVATE EQUITY FUND OF FUNDS WORLD |
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| PIGUET STRATEGIES |
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| PIGUET INTERNATIONAL FUND |
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Stand der Informationen: 20. November 2025